Auszug aus der Anweisung des Bürgermeisters vom 28.10.2020
Sehr geehrte Ortswehrleiter,
in Bezug auf die Mitteilung des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 28.10.2020 und der
deutschlandweit deutlich gestiegenen Inzidenz in den letzten sieben Tagen auch im
Landkreis Mansfeld-Südharz sowie des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28.10.2020 weise ich
folgendes an:
- Es sind nur Einsatzdienste nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. darunter zählt auch die Herstellung der Einsatzbereitschaft nach Beendigung des Einsatzes.
Dienstabende, Ausbildungen, Jahreshauptversammlungen, Zusammenkünfte der
einzelnen Abteilungen sind abzusagen.weiterhin sind alle Termine der Brandschutzausbildung abzusagen.
Ich bitte um ausreichende Information der Kameradinnen und Kameraden über die
aktuellen Hygienevorschriften.
Diese Maßnahmen machen sich erforderlich durch die aktuell geltende
Eindämmungsverordnung für des Land Sachsen-Anhalt, der für den Landkreis
Mansfeld-Südharz verfügten Allgemeinverfügung und insbesondere in der
Verantwortung der Gesundheit der Kameradinnen, Kameraden sowie Jugendlichen
und Kinder.
Die Entscheidung wurde insbesondere unter der Maßgabe der Aufrechterhaltung
der Einsatzbereitschaft der Feuerwehreıı getroffen.
Seite 2/2 zum Schreiben / Bescheid vom 28.10.2020
Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft gebe ich nachfolgende Empfehlung:
Konzentration auf Pflichtaufgaben innerhalb der Feuerwehr
- Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feueıwehrleberı teil. Personen
mit Husten, Kratzen im Hals, Infektionszeichen, Fieber. mit Kontrakt mit einem
gesichertem COVID-19 Fall oder Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben fern.
Meiden von Menschenansammlungen
Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter einhalten.
Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale.
Husten- und Nies-Etikette.
Tragen einer MNS in den Dienstgebäuden und den Fahrzeugen.
Feuerwehrangehörige mit Rettungstätigkeiten tragen mindestens FFP 2-Masken
Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, gegebenenfalls
zusätzliche Schutzbrille.
Regelmäßiges und häufiges Händewaschen.
Großzügiges Desinfizieren der Hände.
Die Anweisung tritt mit Wirkung vom 02.11.2020 in Kraft und gilt bis voraussichtlich
30.11.2020. Weitere Informationen werden anlassbezogen bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen