2020_10_Anweisung des Bürgermeisters vom 28.10.2020

Auszug aus der   Anweisung des Bürgermeisters  vom 28.10.2020


Sehr geehrte Ortswehrleiter,

  

in Bezug auf die Mitteilung des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 28.10.2020 und der

deutschlandweit deutlich gestiegenen Inzidenz in den letzten sieben Tagen auch im

Landkreis Mansfeld-Südharz sowie des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den

Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28.10.2020 weise ich

folgendes an: 

  • Es sind nur Einsatzdienste nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. darunter zählt auch die Herstellung der Einsatzbereitschaft nach Beendigung des Einsatzes.  
  • Dienstabende, Ausbildungen, Jahreshauptversammlungen, Zusammenkünfte der      

    einzelnen Abteilungen sind abzusagen.
  • weiterhin sind alle Termine der Brandschutzausbildung abzusagen.

Ich bitte um ausreichende Information der Kameradinnen und Kameraden über die

aktuellen Hygienevorschriften.

Diese Maßnahmen machen sich erforderlich durch die aktuell geltende

Eindämmungsverordnung für des Land Sachsen-Anhalt, der für den Landkreis

Mansfeld-Südharz verfügten Allgemeinverfügung und insbesondere in der

Verantwortung der Gesundheit der Kameradinnen, Kameraden sowie Jugendlichen

und Kinder. 

Die Entscheidung wurde insbesondere unter der Maßgabe der Aufrechterhaltung 

der Einsatzbereitschaft der Feuerwehreıı getroffen.


Seite 2/2 zum Schreiben / Bescheid vom 28.10.2020


Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft gebe ich nachfolgende Empfehlung:

   

  • Konzentration auf Pflichtaufgaben innerhalb der Feuerwehr

       
  • Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feueıwehrleberı teil. Personen

              mit Husten, Kratzen im Hals, Infektionszeichen, Fieber. mit Kontrakt mit einem

              gesichertem COVID-19 Fall oder Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben fern.    

  • Meiden von Menschenansammlungen

        
  • Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter einhalten.

        
  • Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale.

        
  • Husten- und Nies-Etikette.

        
  • Tragen einer MNS in den Dienstgebäuden und den Fahrzeugen.

        
  • Feuerwehrangehörige mit Rettungstätigkeiten tragen mindestens FFP 2-Masken

        
  • Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, gegebenenfalls

                zusätzliche Schutzbrille.  

  • Regelmäßiges und häufiges Händewaschen.

        
  • Großzügiges Desinfizieren der Hände.

Die Anweisung tritt mit Wirkung vom 02.11.2020 in Kraft und gilt bis voraussichtlich

30.11.2020. Weitere Informationen werden anlassbezogen bekannt gegeben.



Mit freundlichen Grüßen

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